SchĂĽtzen Sie sich und Ihr Umfeld vor unsichtbarer Strahlung.
§ 1  Geltungsbereich 
                    (1) Diese  Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ITO   Projektgesellschaft mbH (nachstehend  „Auftragnehmer“) Geschäftsführer:   Ralf Kopytziok, Klaus Kopytziok gelten bei  allen Bestellungen im   Online-Shop.
                    (2) Unser  Warenangebot richtet sich ausschließlich an Käufer die das 18. Lebensjahr  vollendet haben.
                    (3) Unsere  Leistung und Angebote erfolgen ausschließlich auf der   Grundlage dieser  Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind   Bestandteile aller Verträge, die  der Auftragnehmer mit seinen   Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über  die von ihm   angebotenen Leistungen schließt.
                    Die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch gegenüber   Unternehmern, somit auch  für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch   wenn sie nicht nochmals  ausdrücklich vereinbart werden. Der   Einbeziehung von Allgemeinen  Geschäftsbedingungen eines Kunden, die   unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen  widersprechen, wird   vorsorglich widersprochen.
                    (4)  Vertragssprache ist deutsch.
                    (5) Die  derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie   jederzeit auf  unserer www.nanoh2.de einsehen, herunterladen und   ausdrucken.
                
§ 2  Vertragsschluss 
                    (1) Die  Warenpräsentation in unserem Online Shop www.nanoh2.de stellt   keinen verbindlichen  Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar.   Es handelt sich um einen  unverbindliche Aufforderung die Waren über den   Online Shop zu bestellen.
                     (2)  Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“  geben Sie ein verbindliches Kaufangebot gem. § 145 BGB ab.
                    (3)  Nach Eingang Ihres Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch   erzeugte E-Mail,  mit der wir den Erhalt der Bestellung bestätigen   (Eingangsbestätigung). Diese  Eingangsbestätigung stellt noch keine   Annahme Ihres Kaufangebotes dar. Ein Kaufertrag  kommt durch diese   Eingangsbestätigung nicht zustande.
                     (4)  Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn der   Auftragnehmer  ausdrücklich in einer gesonderten E-Mail die Annahme des   Kaufvertrages erklärt  (Auftragsbestätigung) oder wenn der Auftragnehmer   die Ware ohne vorherige  ausdrückliche Annahmeerklärung an die   angegebene Adresse verschickt. 
§ 3  Preise
                    Die in  unserem Online Shop genannten Preise verstehen sich in EURO   enthalten die  gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sonstige   Preisbestandteile und verstehen sich  zuzüglich der jeweiligen   Versandkosten. Mehr oder Sonderleistungen werden  gesondert berechnet.
                
 § 4  Zahlungsbedingung; Verzug
                    (1) Die  Zahlung erfolgt wahlweise über: 
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart „Kauf auf  Rechnung“ ist der   Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der    Auftragsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung   ist ab Rechnungsdatum  ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist,   die somit kalendermäßig  bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne   Mahnung in Verzug. Ein  Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht   auf demselben  Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die   Aufrechnung mit Forderungen  des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn   diese sind unbestritten oder  rechtskräftig festgestellt.
                    (3) Bei  Auswahl der Zahlungsart „Lastschrift“ teilt der Auftraggeber   seine  Bankverbindung Online im Bestellprozess auf der Webseite mit und   erteilt dem  Auftragnehmer die einmalige Einzugsermächtigung über die   Höhe des Warenkorbs. 
                    (4) Gerät  der Auftraggeber mir einer Zahlung in Verzug, so ist er zur   Zahlung der  gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten   über dem  Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung höherer Zinsen   und weiterer  Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.
                     (5)  Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die   Zurückbehaltung  von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig,   soweit die Gegenansprüche  unbestritten oder rechtskräftig festgestellt   sind.
                    „Unser  Unternehmen bietet u. a. die Bezahlmethoden „Kauf auf   Rechnung“ und  „Lastschrift“ an. Dabei handelt es sich um   Bezahlmethoden, bei denen das Risiko  eines Zahlungsausfalls besteht.   Unser Unternehmen prüft bei Bestellungen, bei  denen das Risiko eines   Zahlungsausfalls besteht und wir ein berechtigtes  Interesse besitzen,   uns vor Zahlungsausfällen zu schützen, die Bonität des  Kunden. Siehe   hierzu https://www.nanoh2.de/datenschutz 
                    Der  Kunde kann seine Einwilligung jederzeit gegenüber unserem   Unternehmen  widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit   der aufgrund der  Einwilligung bis zum Widerruf bereits erteilten   Verarbeitung. ITO  Projektgesellschaft mbH, Otto-Lilienthalstraße 12,   49134 Wallenhorst,  Telefonnummer: +49 (0) 5407-8030-4444 ,   Telefaxnummer: +49 (0) 5407-8030-4445,  E-Mail-Adresse:   mail@ito-projekt.com 
                    Für den Fall einer Zahlungsverzögerung übermitteln wir bei  Vorliegen   der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Daten  an   ein mit der Geltendmachung der Forderung beauftragtes Unternehmen   diagonal  service GmbH, Bremer Straße 11, 21244 Buchholz in der   Nordheide. Rechtsgrundlagen  hierfür sind sowohl Artikel 6 Absatz 1   Buchstabe b) als auch Artikel 6 Absatz 1  Buchstabe f) DSGVO. Die   Geltendmachung einer vertraglichen Forderung ist als  ein berechtigtes   Interesse im Sinne der zweitgenannten Vorschrift anzusehen. 
                    Informationen über die Zahlungsverzögerung oder einen etwaigen    Forderungsausfall übermitteln wir und/oder die Diagonal Inkasso GmbH bei    Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen zudem an mit uns    kooperierende Auskunfteien. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6   Absatz 1  Buchstabe f) DSGVO. Das hiernach erforderliche berechtigte   Interesse ergibt  sich aus unserem sowie dem Interesse Dritter an einer   Reduzierung von  Vertragsrisiken für zukünftige Verträge.“
                    (6)Im Fall, dass der zu zahlende Rechnungsbetrag unserem Konto nicht   fristgerecht gutgeschrieben wird, geraten Sie automatisch in Verzug.   Auch ohne weitere Mahnung sind Sie dann zusätzlich zur Zahlung des   gesetzlichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten für   Privatpersonen oder von 9 Prozentpunkten für Unternehmen über dem   jeweiligen von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen   Basiszinssatz verpflichtet. Ebenso sind sie zur Zahlung des weiteren   Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Inkassokosten verpflichtet.   Die Kosten des gesamten weiteren Verfahrens gehen entsprechend der   gesetzlichen Regelungen des § 288 BGB zu Ihren Lasten.
                
§ 5  Lieferung; Eigentumsvorbehalt
                    (1) Die  Versandart, der Versandweg und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen  Ermessen des Auftragnehmers.
                    (2) Die vom  Auftragnehmer in Aussicht gestellten Fristen und Termine   für Lieferung und  Leistung gelten stets nur annähernd, es sei denn,   dass ausdrücklich eine feste  Frist oder ein fester Termin zugesagt oder   vereinbart ist. Sofern Versendung  vereinbart wurde, beziehen sich   Lieferfristen und Liefertermine auf den  Zeitpunkt der Übergabe an den   Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem  Transport beauftragten   Dritten.
                    (3) Die  Lieferung wird vom Auftragnehmer nur auf ausdrücklichen   Wunsch des  Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-,   Transport-, Feuer-  und Wasserschäden oder sonstigen versicherbare   Risiken versichert.
                    (4) Die vom  Auftragnehmer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt   bis zur vollständigen  Kaufpreiszahlung Eigentum des Auftragnehmers.
                    Die Ware,  sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom     Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware   genannt.
                    (5) Der  Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Auftragnehmer.
                    (6) Der  Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum   Eintritt des  Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu   verarbeiten und zu  veräußern. Verpfändung und Sicherungsübereignung   sind unzulässig.
                    (7) Wird die  Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird   vereinbart, dass die  Verarbeitung im Namen und für Rechnung des   Auftragnehmers als Hersteller  erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar   das Eigentum oder – wenn die  Verarbeitung aus Stoffen mehrerer   Eigentümer erfolgt oder der Wert der  verarbeiteten Sache höher ist als   der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum  an der neu geschaffenen   Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum  Wert der neu   geschaffenen Ware erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher    Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten sollte, überträgt der   Auftraggeber  bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g.    Verhältnis –  Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit   an den Auftragnehmer.  Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu   einer einheitlichen Sache  verbunden oder untrennbar vermischt und ist   eine der anderen Sachen als  Hauptsache anzusehen, so überträgt der   Auftragnehmer, soweit die Hauptsache ihm  gehört, dem Auftraggeber   anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in  dem in Satz 1   genannten Verhältnis.
                    (8) Greifen  Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch   Pfändung, wird der  Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des   Auftragnehmers hinweisen und  den Auftragnehmer hierrüber informieren,   um ihm die Durchsetzung seiner  Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern   der Dritte nicht in der Lage ist dem  Auftragnehmer die in diesem   Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder  außergerichtlichen Kosten   zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber dem  Auftragnehmer.
                    (9) Der  Auftragnehmer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihrer   Stelle tretenden  Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl   freigeben, soweit ihr  Wert die Höhe der gesicherten Forderung um mehr   als 50% übersteigt.
                    (10)  Tritt  der Auftragnehmer bei vertragswidrigem Verhalten des   Auftragsgebers  – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück   (Verwertungsfall), so  ist berechtigt die Vorbehaltsware heraus zu   verlangen.
§ 6  Widerrufsrecht für Verbraucher 
                    (1) Für den  Fall, dass der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB   ist, also ein  Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend   weder ihrer gewerblichen  noch ihrer selbstständigen beruflichen   Tätigkeit zugerechnet werden können,  steht ihm ein Widerrufsrecht nach   Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu.
                    (2) Der  Auftraggeber, sofern er Verbraucher ist, hat das Recht,   binnen 14 (vierzehn)  Tagen ohne Angabe von Gründen den mit der ITO   Projektgesellschaft mbH geschlossenen  Vertrag zu widerrufen.
                    Diese Frist  wird mit der rechtzeitigen Absendung der Ware gewahrt.
                    (3) Die  Widerrufsfrist beginnt sobald der Verbraucher oder ein von   ihm benannter  Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Ware erhalten   hat.
                    Der Auftraggeber  wird gesondert über die Widerrufsrechte belehrt und   ihm wird zur Wahrung der  Informationspflichten des Auftragnehmer die   Beschaffung eines  Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel   246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1  EGBGB empfohlen.
                    (4) Zur  Ausübung des Widerrufsrechtes kann der Auftraggeber eine   eindeutige Erklärung  über den Entschluss den Vertrag zu widerrufen an:
                    ITO  Projektgesellschaft mbH
                    Otto-Lilienthal-Straße  12
                    49134 Wallenhorst
                    info@ito-projekt.com
                    (5) Im Fall  des Widerrufs sind die empfangen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren.
                    Der  Auftragnehmer gewährt alle Zahlungen, die vom Auftraggeber   erhalten wurden,  einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der   zusätzlichen Kosten, die sich  daraus ergeben, dass der Auftraggeber   eine andere Art der Lieferung als die  günstigste Standardlieferung   gewählt hat, binnen vierzehn Tagen zurück. Für die  Rückzahlung wird   dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion    verwendet. Entgelte werden für die Rückzahlung nicht berechnet.
                    (6) Der Auftraggeber  hat die Ware unverzüglich, spätestens binnen   vierzehn Tagen an den  Auftragnehmer zurückzusenden. Im Falle des   Widerrufs hat der Auftraggeber die  Kosten für die Rücksendung   (Versandkosten) der Ware zu tragen.
                    (7) Der  Auftragnehmer kann die Rückzahlung bis zum Erhalt der Ware verweigern.
                    (8) Der  Auftragnehmer kann die Rückzahlung bei Öffnung der Ware   (nicht des Paketes)  oder bei bereits genutzter Ware verweigern.
§ 7  Mängelrügen  
                    (1) Mängelrügen sind umgehend unter Berücksichtigung des § 377 des HGB nach  Anlieferung zu erheben. Die Mängelrüge bedarf der Textform (E‐ Mail oder Fax). Wird  eine Mängelrüge zurecht erhoben, hat der Auftragnehmer das Recht, aber auch die Pflicht, ein  mangelfreies Ersatzprodukt der in der Vorbemerkung gelieferten Marken  bereitzustellen und zu liefern.  (2) Die Produkthaftung der Diffuser (Ultraschallbefeuchter) und Garantie über 1 Jahr  übernimmt ausschließlich der Hersteller. Vom Hersteller ausgeschlossen: Die Akkus,  denn diese werden als Verbrauchsmaterialien eingestuft. Der Auftraggeber stellt  den Auftragnehmer von allen gegen sie erhobenen Schadensersatzansprüchen der Diffuser  (Ultraschallbefeuchter) in dieser Angelegenheit auf erstes Anfordern frei.  (3) ITO Projekt bietet ein XC19 Reinigungsspray für die Düsen der Diffusoren  (Ultraschallbefeuchter) an, damit diese nicht verkleben. 
§ 8  Gewährleistung 
                    (1) Soweit  nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten   sich die  Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach den   gesetzlichen Bestimmungen  des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
                    (2) Wenn der  Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist,   gelten die gesetzlichen  Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
                    - Die  Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, soweit die   Abnahme  erforderlich ist, ab Abnahme. Dies gilt nicht für die Haftung   des  Auftragnehmers wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen   Verhaltens, für  garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung   des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit oder nach dem   Produkthaftungsgesetz; in einem solchen Fall  gelten die gesetzlichen   Gewährleistungsvorschriften.
                    - Für die  Beschaffenheit der Ware sind nur die Angaben des   Auftragnehmers und die  Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich,   nicht jedoch öffentliche  Anpreisungen und Äußerungen und sonstige   Werbung des Herstellers.
                    - Der  Auftraggeber ist gem. § 377 HGB verpflichtet, die Ware   unverzüglich und mit der  gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und   Mengenabweichungen zu untersuchen und dem  Auftragnehmer offensichtliche   Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware  anzuzeigen. Zur Fristwahrung   reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch  für später   festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der    Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der    Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
                    - Bei  Mängeln leistet der Auftragnehmer nach Wahl Gewähr durch   Nachbesserung oder  Ersatzlieferung (Nachterfüllung). Im Falle der   Nachbesserung trägt der  Auftragnehmer nicht die erhöhten Kosten, die   durch die Verbringung der  Ware an einen anderen Ort als den   Erfüllungsort entstehen, sofern die  Verbringung nicht dem   bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
                    - Schlägt  die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach Wahl Minderung  verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
                
§ 9  Anwendungshinweise und Nutzungsbegrenzungen  
                    Der Auftragnehmer hat ein Arbeitsmedizinisches Anwendungssicherheits-Gutachten erstellen lassen, mit folgenden Begutachtungsergebnis:
                    Die XC19 Lösungsrezeptur ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin  (BAUA) unter der Produktidentifikations-Nr: N-96661 gelistet und beim   Bundesamt für  Risikobewertung (BfR) unter der Produktnummer 8204297 registriert. Die   Aerosolverdampfungsflüssigkeit XC19  mit den Inhaltsstoffen   Na-Hypochlorit in seiner  hier verwendeten niedrigen Lösungskonzentration von 0,05%, seiner   Ethanolbeimischung  von nur 0,01% und seiner Geruchsstoffbeimischung von Citrusöldestillaten   ist ein innovativer  Ansatz zu effizienter Raumluftdesinfektion, und damit ein neuer Baustein   in der Anti-Corona-Hygienekette.
                    Als Aerosol in der inhalativen Exposition ist es im Rahmen der hier   aufgezeigten Einsatzmöglichkeiten und Nutzungsbegrenzungen - bei   Einhaltung des DNEL-Grenzwertesempfehlenswert, und nach den vorhandenen,   wirkstoffbezogenen Sicherheitsdatenblättern und hier vorgelegten   Zusatzgutachten als gesundheitlich unbedenklich einzuschätzen.  Ein etwaig vorhandenes Risiko einer Hautirritation durch einen der in der Lösung enthaltenen  Wirkstoffe konnte in einem dermatologischem Fachgutachten mit dem Testergebnis „Sehr gut“ sicher ausgeschlossen werden.  Bei einer Entsorgung von XC19  sollten aufgezeigte Gewässerschutzvorgaben beachtet werden.
                    
                    Der Auftragnehmer hat auf der Webseite diese Anwendungs- und   Nutzungsformel in Form einer Raumformel unter Berücksichtigung der DNEL   Werte (*Derived No-Effect Levels (DNEL) beschreibt den   Expositionsgrenzwert, unterhalb dessen ein Stoff, in unserem Fall   Natriumhypochlorit, zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen   Gesundheit führt) erstellt.
                    
                    Der Auftraggeber versichert, die Anwendungshinweise und   Nutzungsbegrenzungen in Form der Raumformel gelesen und verstanden zu   haben sowie gemäß der Vorgaben anzuwenden.
                    
                    Die Raumformel ist direkt aufzurufen unter: https://www.nanoh2.de/#raumformel 
 § 10  Haftung
                    (1) Der  Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe   Fahrlässigkeit, sowie  nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei   leichter Fahrlässigkeit haftet  der Auftragnehmer bei Schäden die aus   der Verletzung des Lebens, des Körpers  und der Gesundheit von Personen   resultieren.
                    (2) Bei  leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur im Falle   einer Verletzung  einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung   die ordnungsgemäße  Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf   die der Auftraggeber  regelmäßig vertrauen durfte.
                    Die Haftung  für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die bei   Vertragsschluss  vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung   typischerweise gerechnet werden  muss, beschränkt
                    Diese  Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.
                
§ 11  Schlussbestimmungen 
                    (1) Sofern  eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen   Geschäftsbedingung unwirksam  werden, wird die Wirksamkeit der anderen   Bestimmungen nicht berührt.
                    (2) Auf  Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist   ausschließlich  deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der   United Nations Convention  on Contracts for the International Sales of   Goods (CISG) anwendbar.
                    (3) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen  Kaufmann, eine   juristische Person des öffentlichen Rechts oder um    öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, so ist der Gerichtsstand   für  alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen   dem  Auftragnehmer und dem Auftraggeber, der Sitz des Auftragsnehmers in   Osnabrück.  Für Klagen gegen den Auftragnehmer ist Osnabrück   ausschließlicher  Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über   ausschließliche  Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.